Gülle auf unser Haupt! Drohen horrende Strafzahlungen wegen Nitrat?

Gülle auf unser Haupt! Drohen horrende Strafzahlungen wegen Nitrat?

Die Agrarlobby dürfte nicht ganz unschuldig daran sein, dass sich unsere Politik mit dem Schutz des Grundwassers vor Nitrat schwertut. Mit der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie hapert es seit Jahren. Die EU-Kommission hat jetzt ein Ultimatum gesetzt: Geschieht nicht schnellstens etwas, drohen Strafzahlungen von bis zu 850.000 Euro - pro Tag!

Gewässerschutz: Wohin mit dem Mist?

Das Nitrat in Oberflächen- und Grundwasser stammt vor allem aus der Landwirtschaft. Die Massentierhaltung produziert Unmengen von Gülle, die Landwirte über die Düngung ihrer Nutzflächen entsorgen. Was die Pflanzen an chemischem und natürlichem Dünger nicht unmittelbar verarbeiten, versickert im Boden. Früher oder später gelangt das überschüssige Nitrat ins Grundwasser und in Bäche, Flüsse und Seen.

Bei der Trinkwasseraufbereitung aus Grundwasser und Oberflächenwasser gelten die in der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Grenzwerte, auch für Nitrat. Wasserversorger sind verpflichtet, eine Höchstgrenze von 50 Milligramm pro Liter einzuhalten. Die zuständigen Behörden haben ein achtsames Auge darauf und kontrollieren die Trinkwasserqualität regelmäßig.

Den Mist will keiner trinken: Nitrat im Trinkwasser ist gefährlich!

Nitrat ist gesundheitsschädlich, denn Darmbakterien bilden daraus krebserregendes Nitrit. Babys reagieren besonders empfindlich. Darüber hinaus schädigt eine hohe Nitratbelastung Tiere und Pflanzen. In Oberflächengewässern verstärkt sie das Wachstum von Algen und führt zum "Kippen" des Gewässers (Eutrophierung). Im Sommer treiben dann wieder einmal sämtliche Fische eines Weihers kieloben an der Oberfläche.

Geltendes Recht: Nitratrichtlinie und Düngemittelverordnung

Zum Schutz des Trinkwassers hat die Europäische Union 1991 die Nitratrichtlinie erlassen. Sie soll die Nitratbelastung infolge des Eintrags von Gülle verringern und beispielhafte landwirtschaftliche Verfahren fördern, durch die der Dünger bei den Pflanzen landet statt im Grundwasser. Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, solche Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Deutschland realisiert die Nitratrichtlinie vor allem durch die Düngemittelverordnung.

Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission

Die Umsetzung geltenden EU-Rechtes wird von der EU-Kommission überwacht. Falls sie Verstöße feststellt, leitet sie ein dreistufiges Vertragsverletzungsverfahren ein. In der ersten Stufe setzt man dem Mitgliedsstaat eine Frist zur Stellungnahme mit Angabe von Gründen. Danach folgt ein Zeitraum, innerhalb dessen der Verstoß abgestellt werden muss. Kommt man dem nicht nach, leitet die EU-Kommission ein gerichtliches Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Stellt dieser eine Vertragsverletzung fest, drohen Strafzahlungen.

Die Zeit läuft! Letzte Frist bis zur Klage vor dem EuGH

Brüssel forderte Deutschland 2014 schon einmal auf, stärker gegen die Nitratbelastung von Gewässern vorzugehen. Trotzdem waren 2016 die Nitratwerte im Grundwasser an jeder vierten Messstation zu hoch. Daher hat die Bundesregierung 2017 die Düngemittelverordnung verschärft. In der Folge hat der EuGH im Juni 2018 einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht festgestellt und einen besseren Schutz der Qualität des Trinkwassers angemahnt. Nach Ansicht der EU-Kommission reichen die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht aus. Daher hat sie im Juli 2019 eine letzte Frist von zwei Monaten gesetzt, nach der sie eine neuerliche Klage vor dem EuGH erheben wird.

Was sagt die Bundesregierung zur Klageandrohung?

Landwirtschaftsministerium und Umweltministerium haben in Brüssel einen Katalog mit Vorschlägen eingereicht. Sie sehen eine Reduzierung des Eintrages von Düngemitteln in "roten Gebieten" mit hoher Nitratbelastung um 20 Prozent vor. Hinzu kommt eine generelle Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar.

Zudem will man die Sperrzeit verlängern, in der das Düngen in belasteten Gebieten verboten ist. In Regionen mit hoher Hangneigung, die den Stickstoff schneller abschwemmen lässt, sollen größere Abstände zu Gewässern eingehalten werden. Das Landwirtschaftsministerium moniert, dass die Ausweisung von Gebieten mit hoher Nitratbelastung durch die Länder nur schleppend vorangeht. Apropos Länder: Die praktische Umsetzung kann dauern, denn für Änderungen der Düngemittelverordnung ist die Zustimmung des Bundesrates notwendig.

Der "Güllestreit" tobt schon länger: Agrarländer wie Bayern, in denen Landwirte fleißig Lobbyarbeit betreiben, dürften sich nicht begeistert zeigen. Der Deutsche Bauernverband hat das Vorgehen der EU-Kommission schärfstens kritisiert. Dort ist man immer noch der Meinung "Viel hilft viel" und jammert über eine "Diät für die Pflanzen" - modernere Düngeverfahren sind erheblicher Aufwand, den man tunlichst zu vermeiden sucht.

Strafen in Millionenhöhe drohen

Egal wie sich Bauern und Umweltschützer in den Haaren liegen, es ist höchste Eisenbahn für eine Lösung des Problems - rechtlich in Brüssel und praktisch auf dem Acker. Ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht kann teuer werden. Verurteilt der EuGH Deutschland erneut, drohen hohe Geldstrafen: Die Rede ist von bis zu 850.000 Euro täglich. Über 300 Millionen Euro im Jahr wären beispielsweise in der Verbesserung der Düngemethoden wesentlich besser investiert.

Kein Grund zur Panik… noch nicht!

Keine Panik, aber Anlass zur Sorge: Das Bundesumweltamt sieht die Probleme mit der Nitratbelastung, weist aber auf die nach wie vor hohe Qualität unseres Trinkwassers hin. Leitungswasser kann man nach wie vor bedenkenlos trinken. Es ist gesünder als viele Mineralwasser, wie Stiftung Warentest erst kürzlich feststellte.

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW) warnt vor dem wachsenden Aufwand, der für die Erhaltung unserer beispielhaften Wasserqualität notwendig ist. Bekommt man die Nitratbelastung nicht in den Griff, lassen sich höhere Trinkwasserpreise nicht mehr vermeiden.

Quellen, Links und weiterführende Literatur

© 2024 Sandoro GmbH