Selten, aber lebensbedrohlich: Legionellen im Trinkwasser

Selten, aber lebensbedrohlich: Legionellen im Trinkwasser

Legionellen sind Bakterien, die sich in Warmwassersystemen besonders wohl fühlen. Über Wasserdampf und Aerosole gelangen sie in den Körper und verursachen Infektionen. Die damit einhergehenden Lungenentzündungen können lebensbedrohliche Ausmaße annehmen und gefährden vor allem Säuglinge sowie ältere und immungeschwächte Personen. Daher sieht die Trinkwasserverordnung regelmäßige Tests solcher Anlagen vor.

Legionellen im Trinkwasser

Im Juli 1976 kam es bei einem Veteranentreffen der Pennsylvania American Legion im Bellevue-Stratford Hotel in Philadelphia zu rätselhaften Lungenentzündungen. 29 von 182 Erkrankten verstarben. Nach Monaten gelang es, den Erreger zu isolieren: Legionella, zwei bis fünf Mikrometer lange, Gram-negative Bakterien, die in Boden, Oberflächenwasser und Grundwasser vorkommen.

Von dort aus gelangen Legionellen ins Trinkwasser. Bei Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad Celsius vermehren sie sich explosionsartig. Ab 55 Grad stagniert ihr Wachstum, ab 70 Grad sterben sie ab. Viele Anlagen zur Warmwasserbereitung sind daher ein Paradies für Legionellen. Vor allem in wenig genutzten Rohren und Totleitungen haben sie Zeit zur Vermehrung.

Fälle, in denen Wasserversorger an einer Legionellen-Infektion schuld waren, sind nicht bekannt. Sie haften lediglich bis zur Wasseruhr. In über 99 Prozent der Fälle treten Legionellen erst im Trinkwasser der hausinternen Wasserinstallation auf.

Durch Legionellen verursachte Krankheiten

Trinkt man mit Legionellen belastetes Wasser, resultiert nur selten eine Infektion. Fast immer gelangen sie über Aerosole und Wasserdampf in die Lunge. Entsprechend gefährdet sind Duschen und Schwimmbäder mit Whirlpools und Wasserrutschen, aber auch Klimaanlagen, Luftbefeuchter oder Rasensprenger. Bei einer der größten deutschen Epidemien in Ulm waren Kühltürme im Testbetrieb die Ursache. Die meisten Infektionen bleiben jedoch Einzelfälle. Ältere Menschen, Säuglinge und immungeschwächte Personen nach Krebstherapie und Organtransplantation sind besonders anfällig. Je nach Immunstatus der betroffenen Person und Menge der eingeatmeten Bakterien kommt es zu einer mehr oder weniger schweren Legionellose.

Das harmlosere Pontiac-Fieber äußert sich mit Symptomen eines grippalen Infektes. Ein bis zwei Tage nach Ansteckung treten Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Fieber auf. Die Patienten erholen sich innerhalb von zwei bis fünf Tagen. Nach Schätzungen des Robert-Koch-Institutes erkranken an dieser Form der Legionellose in Deutschland jährlich rund 100.000 Menschen.

Die Legionärskrankheit verläuft dramatischer. Zwei bis zehn Tage nach Infektion kommt es zu einer schweren Lungenentzündung mit hohem Fieber, Husten, Atemnot, Erbrechen und Durchfall. Diese dauern bis zu vier Wochen an und enden in bis zu 15 Prozent der Fälle tödlich. Hier geht das Robert-Koch-Institut von 15.000-30.000 Infektionen pro Jahr aus.

In der Klinik stellt man die Diagnose anhand eines Ausstrichs des Rachenraumes, seltener über Urinproben. Auf Agarplatten mit speziellen Zusätzen bilden sich gelblich-durchscheinende Kolonien. Eine Behandlung der Legionellose ist nur bei der Legionärskrankheit vonnöten. Sie erfolgt durch Antibiotika wie Clarithromycin oder Roxythromycin.

Vorschriften der Trinkwasserverordnung

Auf die 65 Kranken und fünf Toten der Ulmer Epidemie von 2010 haben die zuständigen Stellen mit einer Vorschrift der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) reagiert. Diese sieht alle drei Jahre einen Test für alle Wohngebäude mit zentralem Durchlauferhitzer oder Warmwasserspeichern über 400 Litern vor. Gleiches gilt bei einem Wasservolumen über drei Litern zwischen Speicher und am weitesten entfernten Hahn. Eine Ausnahme machen Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Häuser ohne zentrale Warmwasserversorgung. Besonders strenge Kontrollen von Hotel- und Gastgewerbe, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Kinderheimen sowie Schulen sind in der TrinkwV ebenfalls festgeschrieben. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.

Grenzwerte von Legionellen in Wasserproben

Beim Nachweis von Legionellen im Wasser ist die Einhaltung eines „technischen Maßnahmewertes“ von weniger als 100 Kolonien aus 100 Millilitern der Probe (Kolonie-bildende Units, KBU) entscheidend. Bei Überschreitung besteht gesetzliche Meldepflicht. Je nach Kontaminationsgrad sind die Wassernutzer über entsprechende Verhaltensregeln zu informieren. Bei über 1000 KBU darf man das Wasser nicht mehr verwenden. In Hochrisikobereichen wie Intensivstationen und Stationen der Organtransplantation und Onkologie gilt ein Grenzwert von 0 KBE pro 100 Millilitern.

Bei Überschreitungen des Grenzwertes sind Dekontaminationsmaßnahmen vorgeschrieben. Ab 60 Grad Celsius sterben Legionellen ab. Zuverlässig ist eine thermische Desinfektion, bei der man das Wasser länger als drei Minuten über 70 Grad erhitzt. In vielen öffentlichen Einrichtungen gibt es eine spezielle „Legionellen-Schaltung“, die das mindestens einmal täglich erledigt. Bei besonders starkem Befall greift man auf chemische Desinfektion mit Chlor, Chlordioxid oder Peroxiden zurück. In jedem Fall ist es wichtig, die Schwachstellen auszumachen und zu beseitigen. Neben toten und selten genutzten Leitungen spielen Rost und Kesselstein eine wichtige Rolle. In diesen bilden Legionellen zusammen mit anderen Bakterien einen schützenden Biofilm aus und vermehren sich ungehemmt.

Quellen, Links und weiterführende Literatur

  1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung).
  2. Umweltbundesamt
    Stellungnahme Legionellen.

    Nachweis von Legionellen in erwärmten Trinkwasser
    .

  3. Robert-Koch-Institut
    RKI-Ratgeber Legionellose.

    Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
  4. Legionellen – die am häufigsten gestellten Fragen.

  5. Foto von Jez Timms auf Unsplash
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